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Zoll Schweiz: Wann Sie bei Bestellungen aus dem Ausland MWST zahlen

Oktober 1, 2026 5 Min. Lesezeit Abdullah Habib

Auf Bestellungen aus dem Ausland erhebt die Schweiz 8,1 % MWST auf Ware plus Versand, ausser der Shop hat die Schweizer MWST schon beim Bezahlen erhoben. Steuerbeträge bis CHF 5 erhebt der Zoll nicht, was laut BAZG bei 8,1 % einer Bemessungsgrundlage (Ware plus Versand) von CHF 62 entspricht. Zoll fällt auf Industriegüter seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr an; wird MWST fällig, verlangt der Paketdienst zusätzlich seine Gebühr.
Quelle: BAZG (Empfangen von Briefen und Paketen), geprüft am 1. Oktober 2026; BAZG (Aufhebung der Industriezölle) und BAZG (MWST-Regelung für Versandhandel und Plattformen), geprüft am 30. September 2026.

Hat der Shop die Schweizer MWST schon beim Bezahlen erhoben?

Ausländische Versandhandelsfirmen und Plattformen, die mit solchen Lieferungen in die Schweiz mindestens CHF 100’000 Umsatz machen, müssen Schweizer MWST erheben, auch bei kleinen Sendungen mit einem Steuerbetrag bis CHF 5. Für den Versandhandel gilt das seit dem 1. Januar 2019, für Plattformen seit dem 1. Januar 2025. Hat der Shop die MWST beim Bezahlen erhoben, sollte sie an der Haustür nicht noch einmal verlangt werden. Erhebt er sie nicht, stellt Ihnen der Paketdienst oder die Post die MWST bei der Zustellung in Rechnung.
Quelle: BAZG (MWST-Regelung für Versandhandel und Plattformen), geprüft am 30. September 2026.

Wie viel MWST fällt an, und ab wann?

Die MWST beträgt 8,1 % der Bemessungsgrundlage, also von Warenwert plus Versand; fällt Zoll an, zählt er mit. Für Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften und Medikamente gilt der reduzierte Satz von 2,6 %. Kleidung hat keinen eigenen Satz, für sie gelten 8,1 %.
Quelle: BAZG (Paketempfang, englische Seite), geprüft am 30. September 2026.

Steuerbeträge bis CHF 5 werden nicht erhoben. Bei 8,1 % entspricht das nach Angabe des BAZG einer Bemessungsgrundlage von CHF 62, bei 2,6 % von CHF 193. Genau gerechnet liegt die Grenze bei 8,1 % bei CHF 61.73 (5 ÷ 0,081). Entscheidend ist der Steuerbetrag, nicht der Warenwert.
Quelle: BAZG (Empfangen von Briefen und Paketen), geprüft am 1. Oktober 2026.

Fällt bei Kleidung und Schuhen noch Zoll an?

Seit dem 1. Januar 2024 erhebt die Schweiz keine Zölle mehr auf Industriegüter, das sind die Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs (Ausnahmen: einzelne Produkte der Kapitel 35 und 38). Kleidung (Kapitel 61 und 62), übrige Textilien (Kapitel 63) und Schuhe (Kapitel 64) liegen in diesem Bereich; das BAZG nennt sie auf seiner Seite allerdings nicht einzeln.
Quelle: BAZG (Aufhebung der Industriezölle), geprüft am 30. September 2026.

Für Waren ausserhalb dieser Kapitel, zum Beispiel Lebensmittel, können weiterhin Zölle anfallen. Sie werden meist nach dem Bruttogewicht (inklusive Verpackung) berechnet und liegen oft unter CHF 1 pro Kilo. Zollbeträge unter CHF 5 werden nicht erhoben.
Quelle: BAZG (Paketempfang, englische Seite), geprüft am 30. September 2026.

Gilt die Freigrenze von CHF 150 auch für Pakete?

Nein. Die MWST-Freigrenze von CHF 150 gilt für Waren, die Reisende selbst über die Grenze mitbringen; seit dem 1. Januar 2025 liegt sie bei CHF 150, vorher bei CHF 300. Für Pakete gilt die Regel mit dem Steuerbetrag von CHF 5.
Quelle: BAZG (Reisen und Einkaufen, englische Seite), geprüft am 30. September 2026.

Was verlangt der Paketdienst zusätzlich?

Die Post und die Kurierdienste verlangen für die Zollabwicklung eigene Gebühren. Bei der Post sind es CHF 13.00 für Sendungen aus der EU oder CHF 16.00 aus anderen Ländern, plus 3 % des Warenwerts inklusive Versand, Dienstleistungen und Zoll, höchstens CHF 70.00, alle Preise exklusive MWST. Liegen die Abgaben unter CHF 5, verrechnet die Post nichts. DPD, DHL und UPS haben eigene Preislisten.
Quelle: Swiss Post (Importverzollung), Swiss Post (FAQ Import: Zoll und MWST) und BAZG (Empfangen von Briefen und Paketen), geprüft am 1. Oktober 2026.

Was kostet eine Bestellung unter und über der Grenze?

Beide Beispiele: Bestellung bei einem Shop ausserhalb der EU, der keine Schweizer MWST erhebt, Ware ohne Zoll (Industriegut).

Unter der Grenze: Ware CHF 50, Versand CHF 5

  • Ware plus Versand: CHF 50 + CHF 5 = CHF 55
  • MWST: CHF 55 × 8,1 % = CHF 4.455, also nicht mehr als CHF 5
  • Es wird weder MWST noch eine Gebühr der Post verrechnet
  • Sie zahlen insgesamt CHF 55

Über der Grenze: Ware CHF 100, Versand CHF 10

  • Ware plus Versand: CHF 100 + CHF 10 = CHF 110
  • MWST: CHF 110 × 8,1 % = CHF 8.91
  • Gebühr der Post (Sendung von ausserhalb der EU): CHF 16.00 + 3 % von CHF 110 (CHF 3.30) = CHF 19.30
  • MWST auf die Gebühr: CHF 19.30 × 8,1 % = CHF 1.56
  • Sie zahlen insgesamt CHF 110 + CHF 8.91 + CHF 19.30 + CHF 1.56 = CHF 139.77

Quelle: BAZG (Empfangen von Briefen und Paketen) und Swiss Post (Importverzollung), geprüft am 1. Oktober 2026.

Was prüfen Sie vor der Bestellung?

  • Weist der Shop an der Kasse die Schweizer MWST von 8,1 % aus? Dann ist sie bezahlt und wird an der Haustür nicht mehr verlangt.
  • Rechnen Sie Ware plus Versand zusammen. Sind 8,1 % davon mehr als CHF 5, wird die MWST erhoben, und der Paketdienst verlangt seine Gebühr dazu.
  • Bestellen Sie Lebensmittel oder andere Waren ausserhalb der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs? Dann kann zusätzlich Zoll anfallen.

Quelle: BAZG (Empfangen von Briefen und Paketen), geprüft am 1. Oktober 2026; BAZG (Aufhebung der Industriezölle), geprüft am 30. September 2026.

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