Schnelle Fakten
In der Schweiz gibt es kein gesetzliches Recht, online bestellte Ware zurückzugeben; ob Sie zurücksenden dürfen, regelt der Shop in seinen eigenen Bedingungen. Geht die Ware unter den Bedingungen des BAZG wieder ins Ausland zurück, können Sie die bezahlte Einfuhr-MWST und allfälligen Zoll auf Gesuch zurückverlangen. Der Zoll zieht dafür 5 % des Erstattungsbetrags ab, mindestens CHF 30: Ein Erstattungsbetrag unter CHF 30 ist damit aufgebraucht.
Quelle: Stiftung für Konsumentenschutz, Rückgabe oder Umtausch, geprüft am 1. Oktober 2026. Quelle: BAZG, Publikation 18.86, Rückerstattung der Einfuhrabgaben wegen Wiederausfuhr, Ausgabe 2022, geprüft am 1. Oktober 2026.
Darf ich bestellte Ware zurückgeben?
Nur, wenn der Shop es erlaubt. Laut Stiftung für Konsumentenschutz gibt es in der Schweiz keinen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch, Gutschein oder Rückgabe des Geldes, wenn die Ware keine Mängel hat, und kein generelles Widerrufsrecht bei Verträgen, die im Internet abgeschlossen werden. Das KMU-Portal des Bundes schreibt, das Widerrufsrecht bestehe nur, wenn der Verkäufer es von sich aus gewährt.
Quelle: Stiftung für Konsumentenschutz, Rückgabe oder Umtausch, geprüft am 1. Oktober 2026. Quelle: Stiftung für Konsumentenschutz, Verträge widerrufen, geprüft am 1. Oktober 2026. Quelle: KMU-Portal des Bundes, Widerrufsrecht in der Schweiz und der EU, geprüft am 1. Oktober 2026.
Ein Beispiel ist Shein Schweiz: Ein gesetzliches Widerrufsrecht nennt die Seite nur für Liechtenstein. Freiwillig nimmt Shein die meisten neuen Artikel innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zurück. Ausgeschlossen sind Unterwäsche, Schmuck, Beauty-Artikel, personalisierte Artikel und Kosmetik mit gebrochenem Siegel.
Quelle: SHEIN Schweiz, Rückgaberichtlinie, geprüft am 1. Oktober 2026.
Wer zahlt den Rückversand?
Das legt der Shop fest. Bei Shein Schweiz trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung: CHF 6.00 pro Rücksendeetikett, abgezogen vom Erstattungsbetrag.
Quelle: SHEIN Schweiz, Rückgaberichtlinie, geprüft am 1. Oktober 2026.
Wichtig ist die Rücksendeadresse: Ein Shop, der deutsch wirkt, hat sie nicht automatisch in Deutschland. Sie kann ausserhalb Europas liegen, oft in China, und von der Adresse abweichen, von der die Ware verschickt wurde.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband, Widerruf im Internet, geprüft am 1. Oktober 2026.
Schicken Sie ein Paket selbst aus der Schweiz ins Ausland, kostet PostPac International (Priority) laut Preisliste der Post bis 2 kg CHF 36.00, bis 5 kg CHF 46.00 und bis 30 kg CHF 76.00. Die Preise sind von der MWST befreit; Sendungsverfolgung und Haftung bis CHF 500 sind inbegriffen. Die deutsche Seite der Post nennt die Preise abhängig von Länderzonen; prüfen Sie den Preis für Ihr Zielland.
Quelle: Swiss Post, PostPac International, geprüft am 1. Oktober 2026.
Bekomme ich Zoll und MWST zurück, wenn ich die Ware zurückschicke?
Unter Bedingungen ja, aber nur auf Gesuch. Allein dass Sie eine eingeführte Ware wieder ins Ausland ausführen, begründet laut BAZG noch keinen Anspruch auf Erstattung der Einfuhrabgaben. Die Regeln stehen in der BAZG-Publikation 18.86.
| Punkt | Was gilt |
|---|---|
| Zoll | Erstattung, wenn die Ware unverändert an den Versender im Ausland zurückgeht: nach verweigerter Annahme, rückgängig gemachtem Vertrag oder wegen Unverkäuflichkeit. |
| MWST | Alle Bedingungen zusammen: Sie können die Einfuhr-MWST nicht als Vorsteuer abziehen, die Ware lässt sich als dieselbe wie bei der Einfuhr nachweisen, und sie ist unbenutzt, unverändert und nicht an Dritte weitergegeben (der Grund der Rücksendung spielt dann keine Rolle). Benutzte Ware, deren Lieferung rückgängig gemacht wurde, erhält eine gekürzte Erstattung. |
| Gesuch | Das Gesuch gehört in die Ausfuhrzollanmeldung, auch bei Sendungen unter CHF 1’000, mit dem Vermerk «Ausländische Rückgegenstände; Zoll/MWST werden zurückverlangt», den Einfuhrdokumenten und der Adresse des Empfängers im Ausland. Dazu kommen Begleitschreiben, Rechnungen, Korrespondenz mit dem Verkäufer und ein Zahlungs- oder Gutschriftsnachweis. |
| Gebühr | 5 % des Erstattungsbetrags, mindestens CHF 30, höchstens CHF 500. Ein Erstattungsbetrag unter CHF 30 wird von der Gebühr ganz aufgebraucht. Das Porto wird nicht erstattet. |
| Fristen | Zoll: Rücksendung innerhalb von 3 Jahren. MWST: Ausfuhr innerhalb von 5 Jahren nach Ende des Kalenderjahres der Einfuhr. Nachträgliche Gesuche gehen schriftlich an die Zollkreisdirektion, innerhalb von 60 Tagen nach der Wiederausfuhr (Zoll) oder nach Ausstellung des Ausfuhrdokuments (MWST). |
| Ware selbst mitnehmen | Wer die Ware innerhalb von 6 Monaten persönlich aus der Schweiz ausführt, kann bei einer Dienststelle des Zolls mündlich oder schriftlich ein Gesuch stellen, mit der Veranlagungsverfügung im Original (zum Beispiel der Kassenquittung des Zolls) und einer Rücknahmebestätigung des ausländischen Shops. Die BAZG-Seite für Private erwähnt keine Gebühr, die Publikation 18.86 schon (siehe oben). |
Quelle: BAZG, Publikation 18.86, Rückerstattung der Einfuhrabgaben wegen Wiederausfuhr, Ausgabe 2022, geprüft am 1. Oktober 2026. Quelle: BAZG, Rückerstattung der schweizerischen MWST für Private, geprüft am 1. Oktober 2026.
Wie Privatpersonen das Gesuch bei einem kleinen Postpaket stellen, erklärt die Publikation nicht; fragen Sie vor der Rücksendung bei einer Zollstelle nach.
Was gilt, wenn MWST doppelt erhoben wurde?
Laut SRF Espresso rechnen grosse Plattformen die Schweizer MWST seit Anfang 2025 schon beim Kauf ab. Verlangt der Transporteur sie bei der Zustellung nochmals, kann laut SRF Espresso nur die Plattform die doppelte MWST zurückzahlen, nicht die Eidgenössische Steuerverwaltung und nicht das BAZG. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Plattform.
Quelle: SRF Espresso, Bestellungen im Ausland: Ärger wegen doppelter Mehrwertsteuer, geprüft am 1. Oktober 2026.
Lohnt sich das Gesuch? Drei Beispiele
Annahme: Industriegüter ohne Zoll, unbenutzt zurückgeschickt, Einfuhr-MWST 8,1 % auf Warenwert plus Versand. Ob auch die MWST auf den Versandkosten und auf der Verzollungsgebühr der Post erstattet wird, sagt die Publikation nicht.
- Bestellung CHF 110: MWST CHF 110 × 8,1 % = CHF 8.91. Die Gebühr beträgt 5 % von CHF 8.91 = CHF 0.45, also gilt das Minimum von CHF 30. Der Erstattungsbetrag ist aufgebraucht, es wird nichts ausbezahlt.
- Bestellung CHF 370: MWST CHF 370 × 8,1 % = CHF 29.97. Auch das liegt unter CHF 30, es bleibt nichts.
- Bestellung CHF 1’000: MWST CHF 1’000 × 8,1 % = CHF 81.00. Die Gebühr beträgt 5 % von CHF 81.00 = CHF 4.05, also gilt das Minimum von CHF 30. Es bleiben CHF 81.00 − CHF 30 = CHF 51.00, bevor das Porto der Rücksendung abgezogen ist; es wird nicht erstattet.
Quelle: BAZG, Publikation 18.86, Rückerstattung der Einfuhrabgaben wegen Wiederausfuhr, Ausgabe 2022, geprüft am 1. Oktober 2026. Quelle: BAZG, Empfangen von Briefen und Paketen, geprüft am 1. Oktober 2026.
Was prüfen Sie vor der Bestellung?
- Lesen Sie vor der Bestellung die Rückgabebedingungen des Shops, klären Sie, wer das Rücksendeetikett zahlt, und suchen Sie die Rücksendeadresse.
- Schicken Sie die Ware unbenutzt und unverändert zurück: Für benutzte Ware wird die MWST-Erstattung gekürzt.
- Bewahren Sie die Zollquittung oder Veranlagungsverfügung, die Rechnung und die Korrespondenz mit dem Shop auf; das BAZG verlangt sie für das Gesuch.
- Rechnen Sie nach, ob sich das Gesuch lohnt: Erstattungsbeträge unter CHF 30 sind von der Gebühr aufgebraucht.
